Mobiles Arbeiten:
Nach einer ersten Zeit des Kennenlernens besteht in der Kanzlei die Möglichkeit, mobiles Arbeiten an 1 bis 2 Tagen wöchentlich zu beantragen.
Dieses wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:
1. Um an mobiler Arbeit teilnehmen zu können, muss die Arbeitsaufgabe geeignet sein. Eine Arbeitsaufgabe ist dann geeignet, wenn sie ohne Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses, des betrieblichen Ablaufs und des Kontakts zum Betrieb eine zeitweilige Abwesenheit von dem betrieblichen Arbeitsplatz zulässt.
2. Mitarbeiter*innen, die an mobiler Arbeit teilnehmen wollen, müssen mehr als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein. Sie müssen außerdem in der Lage sein, ihre Aufgaben in angemessener Zeit – ggf. nach Zielvorgaben – selbstständig zu erledigen. Ihre individuelle Arbeitszeit muss sich außerdem auf mindestens 4 (bei einem Tag mobilen Arbeitens) bzw. 5 (bei 2 Tagen mobilen Arbeitens) Werktage pro Arbeitswoche verteilen.
3. Mitarbeiter*innen haben bei mobiler Arbeit auf eigene Kosten sicherzustellen, dass sie am gewählten Arbeitsort die Einwahlmöglichkeit, insbesondere Strom- und Internetzugang, zu den dienstlichen Systemen, Anwendungen und Laufwerken haben.
Arbeitszeit:
Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Mo.-Fr. 6:30 Uhr - 19:30 Uhr.
Die Sollarbeitszeit ist im Arbeitsvertrag geregelt. Bei Vollzeitbeschäftigten ist die Sollarbeitszeit 40 Stunden. Sie wird grundsätzlich auf 8 Stunden täglich von Montag bis Freitag umgelegt. In Ausnahmefällen ist auch ein Arbeiten am Samstag möglich.
Es gibt keine Kernzeiten in der Kanzlei. Um jedoch eine gleichmäßige Arbeitsverteilung in der Kanzlei zu erhalten ist bei Mitarbeiter*innen, welche eine Tagesarbeitszeit von 8 Stunden haben, eine Mindestarbeitszeit von täglich 5 Stunden einzuhalten. Mitarbeiter*innen mit einer täglichen Arbeitszeit unter 8 Stunden haben eine Mindestarbeitszeit von täglich 4 Stunden.
Die tägliche Arbeitszeit wird mittels eines Zeiterfassungsgerätes erfasst. Alle Mitarbeiter*innen haben das Betreten und Verlassen der Kanzlei sowie Arbeitsunterbrechungen am Zeiterfassungsgerät zu dokumentieren.
Kommen und Gehen am Firmensitz wird am Zeiterfassungsgerät am Eingang erfasst.
Pausen und mobiles Arbeiten werden über die Zeiterfassung am Computer oder das Zeiterfassungsgerät am Eingang erfasst.
Um die Mandantenzufriedenheit weitgehend aufrechtzuerhalten haben Mitarbeiter*innen, die werktags außer samstags in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr nicht zu erreichen sind, ihre Arbeitskollegen*innen (Telefonzentrale [Email Team Überlingen] und Teamassistenz) zu informieren, wann sie wieder (telefonisch) zu erreichen sind.
Überstunden sollen grundsätzlich gleichmäßig als Freizeit ausgeglichen werden. Einmal monatlich besteht die Möglichkeit zu einem freien Gleitzeittag.